Zunächst: ein Suchtverhalten in Bezug auf die Klänge kann durchaus auftreten, ist aber gesundheitlich unbedenklich!
Aber nun im Ernst:
Grundsätzlich sollen Töne in bewusster Eigenverantwortung angewendet werden. Das Gefühl des Wohlbefindens und des Wohlfühlens ist an 1. Stelle zu beachten.
Die Dauer, Häufigkeit und Lautstärke der Klanganwendung ist individuell dem persönlichen Empfinden anzupassen.
Sollten sich Missempfindungen einstellen, ist die Klanganwendung zu beenden.
Es ist nicht erforderlich die Töne besonders laut zu hören, da laut nicht gleich effektiver ist.
Eine Klanganwendung, egal welcher Art, ersetzt keine medizinische Behandlung.
Klanganwendungen können jedoch bei fast allen Erkrankungen begleitend und unterstützend zum Einsatz kommen.
Bei körperlichen oder psychischen Erkrankungen wird zunächst der Besuch eines Facharztes dringend angeraten!
Wegen der Tiefenwirkung von Klanganwendungen sollten diese bei Personen mit psychischen Erkrankungen grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache mit Ihrem Therapeuten angewendet werden. Ein vertrauensvoller Klangtherapeut bzw. Klangpädagoge wird Klangbehandlungen nur nach einer ausführlichen Anamnese durchführen.
Gegenanzeigen bestehen ebenso bei Herzproblemen, Herzschrittmachern und in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft.